Beispiel einer zusätzlichen Leistung
im Rahmen eines Erstgesprächs
Einen Pflegegrad beantragen
Sie möchten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen?
Dann müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Das geht einfacher, als Sie vielleicht denken.
Allerdings gibt es ein paar Dinge die Sie beachten sollten.
Ich möchte Ihnen einige wertvolle Tipps geben und bin Ihnen gern persönlich behilflich:
Tipp: Je früher, desto besser
Zögern Sie den Erstantrag nicht hinaus!
Ihr Leistungsanspruch beginnt an dem Tag, an dem Sie das erste Mal Ihr Anliegen bei Ihrer Pflegekasse melden.
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse und hat in der Regel dieselbe Adresse.
Ihre Pflegekasse wird dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Gutachten beauftragen.
Wenn Sie privat versichert sind, ist die Firma Mediproof dafür zuständig.
Das Gutachten ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Allerdings ist es auch für erfahrene Gutachter oft schwierig, die Pflegebedürftigkeit realistisch zu beurteilen.
Eine gute Vorbereitung und Erfahrung im Umgang mit der Pflegeversicherung sowie dem MD oder Mediproof erhöhen daher Ihre Chancen, einen gerechten Pflegegrad zu bekommen.
Der Gutachter kündigt sich einige Tage vor dem Termin schriftlich an. Die Hauptpflegeperson sollte unbedingt bei diesem Termin dabei sein. Ist das nicht möglich, vereinbaren Sie einfach einen neuen Termin. Der Termin wird meist in einem großzügigem Zeitfenster angegeben (zum Beispiel 8-12 Uhr).
Scheuen Sie sich nicht davor, eine genauere Uhrzeit zu verlangen. Die Begutachtung findet zu Hause oder in der entsprechenden Einrichtung (zum Beispiel Reha oder Krankenhaus) statt.
Ein Hausbesuch hat den Vorteil, dass der Gutachter sich das Wohnumfeld anschauen kann. So ist es für ihn leichter einzuschätzen, welche Voraussetzungen sich daraus für die Pflege ergeben.
Ich stehe Ihnen auf Wunsch während des gesamten Antragprozesses zur Seite.
Widerspruch einlegen?
Wenn Ihnen bereits ein Pflegegrad bewilligt wurde, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen bzw. Widerspruch einlegen. Auch dabei helfe ich Ihnen gern.