Mein Grundsatz
"Ambulant vor stationär"
Der Grundsatz ambulant vor stationär steht im Fokus meiner Bemühungen. Ich helfe Ihnen dabei, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können, damit Ihre Individualität und Selbstbestimmung erhalten bleiben. Dies ist die Grundlage meines pflegerischen Auftrages.
Leistungen
Pflegeberatung §37/3 SGB XI
In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Information über Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen, zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen. Dafür schätzte ich Ihre aktuelle Situation ein und stelle Ihnen entsprechende Leistungen vor.
Pflegeschulung §45 SGB XI
Die Pflege eines Menschen ist komplex. Mit dem richtigen Pflegewissen gewährleisten Sie die bestmögliche Pflege für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zuhause. Dabei dürfen Sie jedoch weder Ihre eigene körperliche sowie mentale Gesundheit vernachlässigen.
Private Leistungen
Sie möchten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen? Dann müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Ich bin Ihnen gerne bei einer Erstberatung behilflich, denn es gibt ein paar Dinge die Sie beachten sollten!
ÜBER MICH
Beruflicher Werdegang:
- Ausbildung zur staatlich anerkannten examinierten Krankenschwester
- Krankenschwester in der Inneren Intensiv
- Pflegefachkraft im Altenheim
- Pflegefachkraft in der häuslichen Intensivpflege
- Stellv. Pflegedienstleitung in der häuslichen Pflege
- Wohnbereichsleitung in einem Altenheim
- Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI & § 45 SGB XI für Pflegeschulungen
“Es muss von Herzen kommen, was auf Herzen wirken soll.”
Johann Wolfgang von Goethe
Häufige Fragen (FAQ)
Einen Pflegegrad können Sie telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen. Ihr Anspruch auf Leistungen wird anschließend durch MD oder Medicproof überprüft.
Um Pflegegeld und somit Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, ist die Erteilung eines Pflegegrades notwendig. Dieser wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
Pflegebedürftige, bei denen die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt wird, erhalten nach Anerkennung eines Pflegegrades, als Leistung der Pflegekassen Pflegegeld.
Personen, bspw. Angehörige, Freunde sowie nicht-erwerbsmäßig Pflegende, die Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung pflegen, werden als Pflegepersonen bezeichnet.
Regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen im Alltag eines Pflegebedürftigen, wie Mobilität, Ernährung, Körperpflege, werden unter dem Begriff Grundpflege zusammengefasst.
Pflegebedürftige mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, erhalten wegen ihrer “eingeschränkten Alltagskompetenz” besondere Betreuungsdienstleistungen.